Mobil mit Handicap

Ja, Schwerbehinderte benötigen ein Ticket für den KIELIUS. Der KIELIUS zählt zu den Sonderverkehren und hat einen eigenen Tarif. Daher ist einen kostenfreie Mitnahme von Schwerbehinderten, wie im ÖPNV üblich, ausgeschlossen.

Eine Begleitperson kann jedoch kostenfrei mitfahren bei Vorliegen des Merkzeichens B im Schwerbehindertenausweis.

Ja, ist das orthopädische Hilfsmittel faltbar, kann es in unserem Gepäckraum befördert werden. Das Hilfsmittel muss im liegenden Zustand befördert werden können, das Gewicht darf 31,5 kg nicht überschreiten.

Die Mitnahme von Dreirädern, Liegerädern, langen Laufrädern (>120 cm) oder nicht trennbaren Fahrradrollstühlen ist nicht möglich.

Eine Anmeldung für die Fahrt im KIELIUS ist unbedingt erforderlich, wenn Sie Rollstuhlfahrer sind und nicht eigenständig einsteigen können. Bitte melden Sie sich mindestens drei Werktage vor Ihrer Reise telefonisch bei der Autokraft GmbH unter 0431 666 222 an. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte.

Bite beachten Sie ebenfalls unsere unten nachfolgenden Punkte.

Für eine Mitnahme in unserem KIELIUS ist es zwingend nötig, dass Sie alleine die Stufen in den Fahrgastraum bewältigen können. Wenn Sie auf Hilfe angewiesen sind, bringen Sie bitte eine Begleitperson mit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Fahrpersonal aus versicherungstechnischen Gründen nicht helfen darf.

Ist die Berechtigung zur Mitnahme des Begleithundes in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen, wird dieser kostenfrei mitgenommen.

In allen anderen Fällen muss für den Begleithund ein Kinderfahrschein erworben werden.

Die Beförderung von Rollstuhlfahrern ist in allen Fahrzeugen möglich, wenn der Rollstuhlfahrer auf einem normalen Sitzplatz reisen kann und der Rollstuhl faltbar ist.

Sofern keine Begleitperson mitreist, muss der/die Reisende ohne fremde Hilfe zum und vom Sitzplatz gelangen und sich eigenständig umsetzen sowie in einem Evakuierungsfall das Fahrzeug verlassen können. Beim Einstieg in die Fahrzeuge können mehrere Treppenstufen zu überwinden sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Fahrpersonal aus versicherungstechnischen Gründen nicht helfen darf.

Wir haben einige Fahrzeuge, die über einen speziellen Rollstuhlstellplatz verfügen,. Dort kann der Rollstuhl arretiert werden, so dass der/die Reisende den Rollstuhl nicht verlassen muss. Der Rollstuhl muss zu dieser Beförderung geeignet und dafür vom Hersteller als Fahrgastsitz nutzbar definiert und gekennzeichnet sein. Dazu muss der Rollstuhl über besondere Befestigungspunkte für die Sicherung, sogenannte Kraftknoten, nach DIN 75078 verfügen oder eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder 12184 haben. Für die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist der/die Reisende verantwortlich.

Die Nutzung des Rollstuhlplatzes ist bis spätestens 3 Werktage vor dem Reisetag telefonisch bei der Autokraft GmbH unter der Rufnummer 0431 666 222 anzumelden. Dort erhält der Reisende Auskünfte zur Verfügbarkeit und alle weiteren erforderlichen Informationen. Der Zugang zum Rollstuhlstellplatz erfolgt über eine integrierte Rampe oder einen integrierten Lift und ist nur möglich, wenn ein Gewicht von 300 kg nicht überschritten wird.

Sollte die Beförderung im Bus aus Gründen, die die Autokraft zu vertreten hat, nicht möglich sein, wird für eine alternative Beförderung gesorgt.

Die sanitäten Anlagen der KIELIUS Busse sind nicht behindertengerecht und können von Rollstuhlfahrern nicht genutzt werden.