Fahrgastrechte

Seit dem 1. März 2013 gilt die EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Busverkehr. Fahrgäste können sich direkt auf die Regelungen der EU-Verordnung berufen, denn sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union, ohne dass es einer besonderen Umsetzung bedarf. Die wichtigsten Punkte der Verordnung finden Sie hier – auch zum Herunterladen:

Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km

Die Europäische VERORDNUNG (EU) 2021/782 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr¹ legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.

Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie einen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheits bestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.

Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.

Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.

Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.

Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, wenden Sie sich zuerst an den Beförderer und im Anschluss an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel.: +49 30 6449933-0, Fax: +49 30 6449933-10 oder die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel.: +49 228 30795-400, Fax: +49 228 30795-499, E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn-bundesamt.de

 

 

¹ Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Februar 2011, Nr. L 55, Seite 1 ff.).